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Compliance-Vorwürfe

Fehlverhalten des Richters Matthias Klatt anlässlich der Herwart von der Decken-Schau 2021

Liebe Züchterinnen und Züchter,
Sie als Mitglieder schenken Ihrem Pferdezuchtverband mit der Teilnahme an Zuchtveranstaltungen das Vertrauen in eine uneingeschränkte Beurteilung nach bestem Wissen und Gewissen. Darüber hinaus dürfen Sie zurecht das größtmögliche Maß an Transparenz erwarten. Nicht nur in der Abteilung Zucht, sondern in allen Belangen der Verbandstätigkeit soll dieses Maxim gelten.

 


In den vergangenen Jahren sind in verschiedenen Sparten durch diskrete Hinweise sowie in offener Diskussion Schwachpunkte hinsichtlich Transparenz und möglicher Befangenheiten moniert worden. Konsequenterweise resultierte daraus mit der letztjährigen Strukturreform die Einführung einer Good Governance-Richtlinie. Fehlerhaftes Verhalten, Befangenheiten, Beziehungsgeflechte u.v.m. sind darin benannt, zudem wird eine angemessene Verhaltensweise zur Vermeidung solcher Fälle dargelegt. Ein wichtiges Anliegen seit der letzten Gremienwahl ist, dass sich zu den Inhalten der Good Governance-Richtlinie bekannt wird und dass sich im Sinne der zu verbessernden Transparenz an die Einhaltung der Richtlinie gehalten wird.

 

Rückblickend auf die Herwart von der Decken-Schau 2021 muss die ehren- und hauptamtliche Leitung des Hannoveraner Verbandes jedoch eingestehen, dass es zu einem groben Verstoß der Good Governance-Richtlinie gekommen ist. Der Vorgang betrifft die Richterkommissionstätigkeit von Matthias Klatt (Präsidiumsmitglied Zucht Dressur). Die spätere Siegerstute Va Pensiera wurde in den letzten zwei Wochen vor der Schau in seinem Ausbildungsbetrieb vorbereitet. Ein Hinweis an die Kommissionskollegen erfolgte erst unmittelbar vor der Präsentation von Va Pensiera. Obwohl Matthias Klatt sich während der Präsentation der Stute nicht an der Bewertung beteiligt hat, so liegt die Besorgnis der Befangenheit vor. Zudem lässt die Verfahrensweise von Matthias Klatt die gewünschte Sensibilität mit dem Thema Good Governance vermissen.

 

Grundsätzlich liegen die Aufarbeitung und der Umgang mit solchen Compliance-Angelegenheiten von Präsidiumsmitgliedern in den Händen des Good Governance-Beauftragten sowie des Aufsichtsrats. Auf deren Verlangen hin haben die damaligen Kommissionsmitglieder Matthias Klatt und der Zuchtleiter Ulrich Hahne individuelle Erläuterungen der Angelegenheit verfasst. Dies wurde dem Good Governance-Beauftragten zur Bewertung übergeben. Aufsichtsrat und Präsidium sowie der Good Governance-Beauftragte sind sich darüber einig, dass dieser Vorgang beispielhaft dafür ist, dass die Umsetzung der Good Governance-Richtlinien noch nicht in allen Belangen mit der notwendigen Ernsthaftigkeit betrieben wurde. Das ist insbesondere daran zu erkennen, dass die Aufarbeitung des Vergehens in diesem Fall einen viel zu langen Zeitraum in Anspruch genommen hat. Auch wenn keinerlei Sanktionen für fehlerhaftes Verhalten in der Good Governance-Richtlinie enthalten sind, sollte das jeweils übergeordnete Gremium in solchen Fällen eine Empfehlung aussprechen.

 

Für die begangenen Fehler bitten die beteiligten Personen ausdrücklich um Entschuldigung. Matthias Klatt hat in seiner schriftlichen Stellungnahme seine fehlerhafte Verhaltensweise ausnahmslos anerkannt. Auf Empfehlung des Aufsichtsrats und des Good Governance-Beauftragten wird Matthias Klatt sein Richteramt bis zum 31.12.2022 ruhen lassen und sich zusätzlich anlässlich der Delegiertenversammlung am 26.1.2022 dem Votum der Delegiertenversammlung stellen.

 

Hannoveraner Verband e.V.
Verden, 1.12.2021

 

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Bewertung der Stute Va Pensiera DE 431310726618 von Vitalis/Fürstenball (Züchter und Besitzer Zuchthof Düvel), Kopfnummer 61 der Herwart von der Decken-Schau am 23.08.2021 durch die Richterkommission Matthias Klatt, Johan Hamminga und Uli Hahne


Statement vom Präsidiumsmitglied Matthias Klatt

Die Stute Va Pensiera wurde aufgrund ihrer Leistungen bei der Stutenschau und SLP vom BZV Braunschweig zur HvdD-Schau zugelassen. Aufgrund ihrer Trächtigkeit wollte die Besitzerin allerdings auf die Teilnahme an der HvdD-Schau verzichten und stellte die Stute wieder auf die Weide. Eine Trächtigkeitsuntersuchung Anfang August ergab jedoch die Nicht-Trächtigkeit, so dass sich die Besitzerin entschied, der Nominierung für die HvdD-Schau nun doch nachzukommen. Zwecks kurzfristiger Vorbereitung sollte sie in einen Ausbildungsbetrieb eingestallt werden, krankheitsbedingt wich die Besitzerin dazu auf meinen Ausbildungsbetrieb aus.


Va Pensiera war insgesamt 14 Tage bei uns und wurde von meinem Team gearbeitet. Die Besitzerin brachte die Stute dann zur HvdD-Schau und ließ sie von einer betriebsfremden Personen vorstellen. Nach der HvdD-Schau ist die Stute wieder direkt in den Stall der Besitzer gekommen. Direkt vor der Präsentation der Stute habe ich eine Information an meine Kommissionskollegen gegeben, dass ich mich an der Bewertung nicht beteilige.


Im Rahmen meiner aktuellen ehrenamtlichen Verbandstätigkeit habe ich mich zu der vorhandenen Good Governance-Regelung bekannt. Ich habe mich in der Situation der HvdD-Schau nicht absichtlich entgegen der Good Governance-Regelung verhalten, aber ich habe die Situation in der Außendarstellung vollkommen falsch bewertet und nicht die konkreten Inhalte der Good Governance-Regelung berücksichtigt. Durch die Gespräche und Rückfragen, die hierzu in den letzten Tagen aus dem Präsidium und vom Good Governance-Beauftragten an mich herangetragen wurden, ist mir bewusst geworden, dass ich mich nicht korrekt verhalten habe. Aus heutiger Sicht hätte ich entweder die 14-tägige Ausbildung der Stute ablehnen oder viele Tage vor der Schau auf meine Kollegen zugehen und auf meine Tätigkeit als Schaurichter der HvdD-Schau verzichten müssen.


Durch meine Fehleinschätzung ist es zu einigen Irritationen gekommen, was ich zutiefst bedaure. Für mein Verhalten entschuldige ich mich ausdrücklich in aller Form bei den Teilnehmern der HvdD-Schau, allen Mitgliedern des Verbandes und meinen Kollegen der Kommission. Es tut mir aufrichtig Leid.

Hahausen, den 25.11.2021 Matthias Klatt

 

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